← Alle Ratgeber

Sonderkost beim Kita-Essen: So klappt es für alle Kinder

In vielen Kitas gibt es mindestens ein Kind, das bestimmte Lebensmittel nicht essen darf – wegen einer Allergie, einer Unverträglichkeit oder aus religiösen Gründen. Für Kitas eine organisatorische Aufgabe. Mit klaren Absprachen wird daraus Routine statt tägliche Sorge.

Allergie oder Unverträglichkeit – der Unterschied ist wichtig

Bei einer Lebensmittelallergie reagiert das Immunsystem – schon kleinste Mengen können Beschwerden auslösen, in seltenen Fällen schwere Reaktionen. Bei einer Unverträglichkeit (z. B. Laktoseintoleranz) fehlt dem Körper meist ein Enzym; kleine Mengen werden oft vertragen. Für die Kita-Küche heißt das: Eine Allergie erfordert strikte Trennung, eine Unverträglichkeit oft „nur" einen angepassten Speiseplan.

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtet auch Kita-Caterer, 14 Hauptallergene auszuweisen – darunter Gluten, Milch, Eier, Nüsse, Erdnüsse, Soja, Fisch, Sellerie und Senf. Fragen Sie Ihren Anbieter, wo diese Kennzeichnung einsehbar ist. Unsere eigene Allergenkennzeichnung können Sie hier als PDF öffnen – sie gilt für alle unsere Speisepläne.

Wie wir es bei Löffelzauber machen

Wir berücksichtigen Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Besonderheiten individuell – jedes betroffene Kind bekommt eine vollwertige Mahlzeit, abgestimmt mit Kita und Eltern. Weil wir täglich frisch kochen, wissen wir genau, was in jedem Topf steckt. Sprechen Sie uns einfach auf Ihre konkreten Fälle an.

Ihr Fall ist kompliziert? Erzählen Sie uns davon.

Mehrfachallergien, Kombination mit religiösen Regeln, besondere Diäten – wir finden für fast alles eine gute Lösung.

Unverbindlich anfragen